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Melde- und Kontrollwesen
Gemäss der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) sind Neuinstallationen und Änderungen an elektrischen Installationen der Netzbetreiberin zu melden.
Als Netzbetreiberin überprüfen und bewilligen die sgsw die angemeldeten Installationen aufgrund der eingereichten Meldeformulare. Ebenfalls erstellen die sgsw, falls notwendig, eine Offerte für den Netzanschluss.
Mit Werk- und Stichprobenkontrollen werden die sicherheitstechnischen Anforderungen der Installationen kontrolliert. Für die periodische Überprüfung der Sicherheit von bestehenden elektrischen Installationen fordert die Netzbetreiberin den Eigentümer der Installation auf, eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchzuführen.
Downloads
Für die Anmeldung von Stromanschlüssen, die Erstellung von neuen sowie die Erweiterung oder Änderung von bestehenden Installationen oder Anlagen, stehen Ihnen die aufgeführten Formulare zur Verfügung.
