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Messtechnik und Zählerwesen
Sämtliche elektrischen Zähler, welche zur Verrechnung dienen, unterliegen der Eichverordnung.
Haushaltszähler können dem statistischen Prüfverfahren (Los) zugeteilt werden.
Mechanische Blind- und Kombizähler müssen 15 Jahre, elektronische Zähler 10 Jahre nach der Erstprüfung einer amtlichen Nacheichung unterzogen werden. Aus diesen Gründen müssen die montierten Zähler periodisch ausgewechselt werden.
Die Eichungen werden durch die electrosuisse vorgenommen.
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Sankt Galler Stadtwerke
Zählerwesen
Steinachstrasse 47
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 55 45
