Kehricht- und Schmutzwassergebühr

 

Nach einem Beschluss des Stadtparlamentes wurde in der Stadt St.Gallen auf den 1. April 1999 eine Kehrichtgrundgebühr eingeführt. Diese beträgt Fr. 25.80 (inkl. MWST) pro Jahr. Zeitgleich mit der Einführung der Kehrichtgrundgebühr wurden die Abfallsack- und Containergebühren um 10 % reduziert.


Die Kehrichtgrundgebühr wird auf der Basis der installierten Stromzähler erhoben und über die Stromrechnung der Sankt Galler Stadtwerke in Rechnung gestellt.


Die Belastung der Kehrichtgrundgebühr ist vorgesehen:

Pro Wohnung, pro Gewerbe, Dienstleistungsbetrieb und Industrie, höchstens aber bei einem Stromzähler pro Standort und Abrechnung.


Keine Belastung ist vorgesehen:

Für leer stehende Wohnungen und leer stehende Lokale bei Zählern für Allgemeinstrom in Mehrfamilienhäusern, bei Stromzählern auf Baustellen, bei Stromzählern mit durchschnittlichem Verbrauch von weniger als 20 kWh im Monat.


Hintergründe zur Kehrichtgrundgebühr

Grundsätzlich sollen die mengenabhängigen Abfallsack- und Containergebühren die Sammel-, Transport- und Verbrennungskosten für den gemischten Siedlungsabfall decken. Die restlichen Kosten der Abfallentsorgung wie die Separatsammlungen (Altpapier, Altglas, Altmetall usw.), die Bereitstellungskontrollen, die Massnahmen gegen wildes Deponieren, die Aufräumarbeiten bei den Sammelstellen, die Verwaltungskosten, die Förderung der Kompostierung und die Abfallberatung sind durch die Grundgebühr zu decken.

   

Sankt Galler Stadtwerke
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