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Eigenerzeugungsanlagen
Eigenerzeugungsanlagen im Inselbetrieb oder Netzverbund sind der Netzbetreiberin zu melden.
Netzverbundanlagen grösser 3.3 kVA sind vorlagepflichtig. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf.
