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Qualitätssicherung
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und untersteht demzufolge dem Lebensmittelgesetz. Ein gesetzlich vorgeschriebenes und von der Aufsichtsbehörde (Kantonschemiker) begutachtetes Qualitätssicherungssystem für die Selbstkontrolle garantiert einen hohen Qualitätsstandard. Dieser wird in den beiden Seewasserwerken durch automatisch und kontinuierlich messende Geräte während dem Aufbereitungsprozess überwacht.
Ausserdem werden regelmässig im gesamten Versorgungssystem durch Laborfachleute Wasserproben entnommen. Diese werden auf rund 50 Einzel- und Summenparameter untersucht und auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranz- und Grenzwerte geprüft. Zur Analyse werden vielfältige mikrobiologische und physikalisch-chemische Methoden verwendet. Damit werden Bakterien, Wassereigenschaften und organische und anorganische Wasserinhaltsstoffe bestimmt.
Detaillierte Informationen zu den zugelassenen Höchstkonzentrationen von Fremd- und Inhaltsstoffen im Trinkwasser sowie die genauen mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Analysen des Bodenseetrinkwassers können Sie untenstehend als PDF-Datei herunterladen.
Weitere Messwerte von Spurenstoffen erhalten Sie auf Anfrage.
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Qualitätssicherung Wasser
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Telefon 071 224 50 31
