
Informationen zur aktuellen Situation der Gasversorgung
Die Medien berichten darüber: Im kommenden Winter wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht genügend Gas vorhanden sein, weshalb der Gasverbrauch europaweit reduziert werden muss. Die St.Galler Stadtwerke informieren über ihre Rolle als regionales Gasversorgungsunternehmen.
Europaweit werden grosse Anstrengungen unternommen, um die Gasversorgung im nächsten Winter sicherstellen zu können, dies in enger Abstimmung zwischen der Politik und der Gasbranche. Sollte durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 rund 40 % der möglichen Gasmenge geliefert werden, wären die Einschränkungen gering. Allerdings bereitet man sich derzeit auf ein Szenario vor, bei dem die Gaslieferungen 20 % oder weniger betragen. Die Kalkulationen gehen von einer Fehlmenge von 15 bis 20 % aus.
Vereinfacht dargestellt sollen die folgenden drei Grundelemente angestrebt werden:
- Reduktion des Gasbedarfs
- Zu 95% gefüllte Gasspeicher in Deutschland bis 1. November 2022 (aktueller Füllstand: 89%)
- Erhöhung alternativer Belieferungsmöglichkeiten (vor allem verflüssigtes Erdgas, welches per Schiff transportiert und dann ins europäische Gasnetz eingespeist wird)
Die Reduktion des Gasbedarfs erfolgt durch:
- Erhöhung der Stromproduktion durch Kohlekraftwerke (ausserhalb der Schweiz, anstelle von Gaskraftwerken)
- Sparappelle durch den Bundesrat (z.B. Absenkung der Raumtemperatur, je Grad Absenkung können bis zu 6 % Energie eingespart werden)
- Umschalten von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl
Sollte der verbleibende Bedarf nicht durch verflüssigtes Erdgas und aus Gasspeichern gedeckt werden können, werden nicht geschützte Verbraucher mit einem Kontingentierungssatz belegt. Dieser Prozentsatz wird vom Bund per Verordnung vorgegeben und liegt nicht in der Kompetenz der St.Galler Stadtwerke. Damit die Reduktion der Gaslieferungen möglichst tief gehalten werden kann, sollen gemäss Bundesrat alle nicht geschützten Verbraucher kontingentiert werden. So sollte der Bedarf für die geschützten Verbraucher sichergestellt werden können.
Anbei einige Beispiele von Anlagen «geschützter» und «nicht geschützter» Verbraucher:
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Kategorie | Beispiele |
Anlagen geschützter Verbraucher |
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Anlagen nicht geschützter Verbraucher |
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Genügt auch dies nicht, kann der Bundesrat gewisse Anwendungen (z.B. Heizverbote bei ungenutzten Gebäudeteilen, Heizstrahler, Cheminées zu Dekorationszwecken etc.) verbieten. Vorgesehen sind auch Verwendungsbeschränkungen. In Gebäuden, die mit Gas beheizt werden, dürfen dann Innenräume noch höchstens auf 19 Grad Celsius gebracht werden. Auch Wasser darf mit Gasboilern nur noch auf 60 Grad Celsius erwärmt werden. Ausgenommen davon sind nur Spitäler, Praxen, Geburtshäuser sowie Alters- und Pflegeheime.
Der Bundesrat schuf Anfang März die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Gaswirtschaft die dafür notwendige Beschaffung für den kommenden Winter gemeinsam angehen konnte. Aufgrund des Kartellgesetzes und des fehlenden Gasversorgungsgesetzes waren der Gasversorgung hier in verschiedener Hinsicht die Hände gebunden. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) bildete im Anschluss an den Bundesratsbeschluss eine Taskforce mit Vertreterinnen und Vertretern der Gaswirtschaft sowie der Bundesbehörden und erarbeitete ein Konzept, wie die Gasreserve eingerichtet werden kann.
Die Schweizer Gaswirtschaft arbeitete in den vergangenen Wochen und Monaten daran, diese zusätzliche Gasreserve für den kommenden Winter aufzubauen. Sowohl bei der Gasreserve in den Speichern wie auch bei der Schaffung von Optionen hat sie die Zielsetzungen erreicht.
So sind rund 6 Terawattstunden des inländischen Jahresverbrauchs von 35 Terawattstunden in Speicheranlagen in den Nachbarländern gelagert. Im Weiteren stehen rund 6 Terawattstunden in Frankreich, Deutschland, Italien und in den Niederlanden in Form von Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zur Verfügung und können bei Bedarf kurzfristig abgerufen werden. Ein kritischer Punkt ist, dass das Gas in einer Mangellage auch tatsächlich in die Schweiz gelangt. Der Bund arbeitet deshalb daran, zwischenstaatliche Vereinbarungen insbesondere mit Deutschland, Frankreich und Italien zu treffen.
Die Schweizer Gaswirtschaft setzt ihre Bemühungen fort, bestehende Abhängigkeiten von russischem Gas möglichst schnell zu reduzieren und die alternativen Bezugsmöglichkeiten breit abzustützen. Im Weiteren ist der VSG im Auftrag des Bundes daran, die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO Gas) aufzubauen. Die KIO Gas untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv. Die KIO Gas (www.kio.swiss) hat die Aufgabe, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten und bei einer Gasmangellage die Netzbetreiber bei der Umsetzung der vom Bund angeordneten Bewirtschaftungsmassnahmen zu unterstützen.
Die St.Galler Stadtwerke erwarten, dass die Winterversorgung dank all der eingeleiteten Massnahmen mit den erwähnten Einschränkungen sichergestellt werden kann.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundendienst unter der Telefonnummer 0848 747 900 gerne zur Verfügung.