25.11.2025

Neue Einspeisetarife für Strom aus erneuerbaren Produktionsquellen

Aufgrund einer bundesrätlichen Verordnung vereinheitlichen die St.Galler Stadtwerke (sgsw) per 1. Januar 2026 die Vergütungsansätze für den ins Verteilnetz eingespeisten Strom aus beispiels-weise PV-Anlagen und passen die Preise dafür an. Neu erhält eine Kostengutschrift, wer den sgsw die Flexibilität dafür überlässt.

Abnahme elektrischer Energie aus Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kW

Preis exkl. MWST

Minimalvergütung

oder

der darüberliegende BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom

6,0 Rp./kWh

 

Ansatz im jeweiligen Quartal

Ökologischer Mehrwert

4,6 Rp./kWh

Nutzung der Flexibilität

2,0 Rp./kWh

Total

mind. 12,6 Rp./kWh

Abnahme elektrischer Energie aus Anlagen ohne Eigenverbrauch
mit einer Leistung von 30 bis unter 150 kW

Preis exkl. MWST

Minimalvergütung

oder

der darüberliegende BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom

6,2 Rp./kWh

 

Ansatz im jeweiligen Quartal

Ökologischer Mehrwert

4,6 Rp./kWh

Nutzung der Flexibilität

2,0 Rp./kWh

Total

mind. 12,8 Rp./kWh

Abnahme elektrischer Energie aus Anlagen mit Eigenverbrauch
mit einer Leistung von 30 bis unter 150 kW

Preis exkl. MWST

Minimalvergütung je nach Anlagengrösse: 180 / Leistung der Anlage

oder

der darüberliegende BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom

6,0 Rp./kWh bis 1,2 Rp./kWh


Ansatz im jeweiligen Quartal

 

Ökologischer Mehrwert

4,6 Rp./kWh

Nutzung der Flexibilität

2,0 Rp./kWh

Abnahme elektrischer Energie aus Anlagen mit einer Leistung ab 150 kW

Preis exkl. MWST

BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom

Ansatz im jeweiligen Quartal

Ökologischer Mehrwert

4,6 Rp./kWh

Nutzung der Flexibilität

2,0 Rp./kWh