
Wir engagieren uns für die Stromzukunft unserer Stadt
Die Stadt St.Gallen fördert laut ihrem Energiekonzept 2050 neben der Energieeffizienz auch die Versorgung mit Erneuerbaren sowie mit Energie aus ökologisch sinnvoller Stromproduktion. Ziel ist, unter Wahrung der Versorgungssicherheit den Bezug von Kernenergie schrittweise zu reduzieren und spätestens im Jahr 2050 ganz darauf zu verzichten. Die St.Galler Stadtwerke entwickeln deshalb Massnahmen, mit denen der bestehende Kernenergieanteil nicht nur durch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen, sondern auch durch den Zubau entsprechender Produktionsanlagen ersetzt werden kann.
St.Galler Stromprodukte im Überblick
Finden Sie das Ihr Stromprodukt
Beantworten Sie folgende Fragen und wir empfehlen Ihnen die passende Variante.
Nachfrage erneuerbarer Energien steigern
Ist es Ihnen wichtig, mit Ihrem Strombezug die Nachfrage nach erneuerbaren Energien zu steigern und damit einen wichtigen Beitrag zum schrittweisen Ausbau der ökologischen Stromproduktion zu leisten?
Erneuerbare Quellen
Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Stromprodukt vollständig aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraftwerken, Wind- und Solaranlagen stammt?
Keine Kernenergie
Ist es für Sie zentral, dass Ihr Stromprodukt keine Kernenergie enthält und aus erneuerbarer Energie sowie aus ökologisch sinnvoller Produktion besteht?
Reduzierter Anteil Kernenergie
Ist es für Sie wichtig, dass sich Ihr Stromprodukt am Schweizer Strom-Mix orientiert, jedoch nur einen reduzierten Anteil an Kernenergie enthält?
Möglichst günstig
Ist es für Sie in erster Linie wichtig, dass Ihr Strom möglichst günstig ist, auch wenn der Mix ausschliesslich Kernenergie, Energie unbekannter Herkunft und fossile Energie (Öl, Gas) enthält?
Strompreise in St.Gallen
Gültig seit 1. Januar 2023, alle Preise inklusive Mehrwertsteuer
Die Preise unserer Stromprodukte sind inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die Bestimmungen der städtischen Reglemente. Diese finden Sie auf www.stadtsg.ch/reglemente
Tarife als Download
- Stromprodukte / Energiekosten gültig ab 01.01.2024 (63 kB, PDF)
- Stromprodukte / Energiekosten gültig ab 01.01.2023 (523 kB, PDF)
- Stromprodukte / Energiekosten gültig ab 01.01.2022 (37 kB, PDF)
- Stromprodukte / Energiekosten gültig ab 01.01.2021 (558 kB, PDF)
- Stromprodukte / Energiekosten gültig ab 01.01.2020 (235 kB, PDF)
Tarif K: Haushalte und Kleingewerbe
- Netztarif K gültig ab 01.01.2024 (71 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif K gültig ab 01.01.2024 (1940 kB, PDF)
- Netztarif K gültig ab 01.01.2023 (571 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif K gültig ab 01.01.2023 (1940 kB, PDF)
- Netztarif K gültig ab 01.01.2022 (62 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif K gültig ab 01.01.2022 (87 kB, PDF)
- Netztarif K gültig ab 01.01.2021 (508 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif K gültig ab 01.01.2021 (511 kB, PDF)
- Netztarif K gültig ab 01.01.2020 (508 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif K gültig ab 01.01.2020 (931 kB, PDF)
Tarif W: Wärmepumpen
Der Tarif W wird per 31. Dezember 2022 aufgehoben.
- Netztarif W gültig ab 01.01.2022 (61 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif W gültig ab 01.01.2022 (80 kB, PDF)
- Netztarif W gültig ab 01.01.2021 (508 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif W gültig ab 01.01.2021 (508 kB, PDF)
- Netztarif W gültig ab 01.01.2020 (46 kB, PDF)
- Übersicht Strompreise Tarif W gültig ab 01.01.2020 (81 kB, PDF)
- Abgaben an das Gemeinwesen gültig ab 01.01.2024 (518 kB, PDF)
- Abgaben an das Gemeinwesen gültig ab 01.01.2023 (518 kB, PDF)
- Abgaben an das Gemeinwesen gültig ab 01.01.2022 (22 kB, PDF)
- Abgaben an das Gemeinwesen gültig ab 01.01.2021 (504 kB, PDF)
- Abgaben an das Gemeinwesen gültig ab 01.01.2020 (40 kB, PDF)
- Übernahme elektrischer Energie aus Energieerzeugungsanlagen gültig ab 01.01.2024 (607 kB, PDF)
- Übernahme elektrischer Energie aus Energieerzeugungsanlagen gültig ab 01.01.2023 (607 kB, PDF)
- Übernahme elektrischer Energie aus Energieerzeugungsanlagen gültig ab 01.01.2022 (68 kB, PDF)
- Übernahme elektrischer Energie aus Energieerzeugungsanlagen gültig ab 01.01.2021 (508 kB, PDF)
- Übernahme elektrischer Energie aus Energieerzeugungsanlagen gültig ab 01.01.2020 (47 kB, PDF)
Wissenswertes zum Thema Strom
Mit nur wenigen Klicks: Vergleichen Sie unsere Angebote anhand unserer Preistabelle und bestellen Sie online direkt das zu Ihnen passende Stromprodukt. Wechseln können Sie unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist.
Der Strompreis auf Ihrer Rechnung setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: Dem Energiepreis für den verbrauchten Strom, den Gebühren für die Netznutzung (Transport und Verteilung der Energie) sowie den Abgaben an das Gemeinwesen (Energiefonds, Netzkonzession) und für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Die St.Galler Stadtwerke unterscheiden zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Hochtarif gilt von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und am Samstag von 7 bis 13 Uhr. In der übrigen Zeit gilt Niedertarif.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, woraus der Strom, den die St.Galler Stadtwerke ihren Kundinnen und Kunden liefern, produziert wird? Einmal jährlich wird eine entsprechende Übersicht erstellt – die Stromkennzeichnung.
Gemäss Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG; SR 734.7) i.V.m. Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) sind die St.Galler Stadtwerke (sgsw) verpflichtet, für ihr Elektrizitätsverteilnetz eine separate Jahresrechnung zu erstellen und zu publizieren.
Im Versorgungsgebiet der St.Galler Stadtwerke sind verschiedene Stromzähler im Einsatz. Nachfolgend finden Sie Anleitungen für die bekanntesten Typen.