Dank tieferer Beschaffungskosten sinken die Gaspreise ab dem kommenden Jahr. Gleichzeitig erhöhen die St.Galler Stadtwerke den Biogasanteil.
Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) senken den Arbeitspreis bei allen Gasprodukten. Im Sinne des städtischen Energiekonzepts 2050 erhöhen sie gleichzeitig die Biogasanteile bei den Produkten «St.Galler Gas Grau», «St.Galler Gas Basis» und «St.Galler Gas Öko»:
| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 |
|---|---|---|---|---|
Tarif / Produkt | Biogasanteil bis 31.12.2025 | Arbeitspreis* in Rp./kWh | Biogasanteil ab 01.01.2026 | Arbeitspreis* in Rp./kWh |
St.Galler Gas Grau | 5 % | 10,3 | 8 % | 8,3 |
St.Galler Gas Basis | 20 % | 11,4 | 23 % | 9,2 |
St.Galler Gas Öko | 50 % | 13,7 | 54 % | 11,2 |
St.Galler Gas Öko Plus | 100 % | 17,5 | 100 % | 13,4 |
St.Galler Gas MuKEn | 20 % (CH) | 13,5 | 20 % (CH) | 10,1 |
Bisher war im Arbeitspreis für die Netznutzung die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes enthalten. Neu wird diese separat ausgewiesen und zum Ansatz von 0,07 Rp./kWh verrechnet. Entsprechend reduziert sich der Arbeitspreis für die Netznutzung von 1,70 Rp./kWh auf
1,63 Rp./kWh. Damit fällt diese Änderung kostenneutral aus (alle Preise exkl. MWST).
Die Grundpreise bleiben unverändert.
Die konkreten Auswirklungen auf die einzelnen Kundenkategorien basieren auf Berechnungen für das Standardprodukt «St.Galler Gas Basis». Ein typisches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20'000 kWh spart dadurch im kommenden Jahr rund 440 Franken:
| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | Spalte 6 |
|---|---|---|---|---|---|
Kategorien Preisüberwachung | Ø-Preis bis
| Ø-Preis ab | Veränderung | Veränderung in % | Veränderung |
EFH (II),
| 14,54 | 12,34 | - 2,2 | - 15,1 | - 440 |
Doppel-EFH oder kleines MFH (III),
| 14,49 | 12,29 | - 2,2 | - 15,2 | - 1’100 |
MFH (IV),
| 14,42 | 12,22 | - 2,2 | - 15,3 | - 2’200 |
Grössere Überbauung (V),
| 14,40
| 12,20 | - 2,2 | - 15,3 | - 11’000 |
Die Preisüberwachung begrüsst diese Senkung des Energiepreises, empfiehlt dem Stadtrat jedoch, den Kapitalkostensatz (WACC) für die Bewertung des Anlagevermögens auf 3 Prozent zu senken sowie auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu verzichten bzw. eine diesbezügliche Änderung der Rechtsgrundlage zu beantragen.
Das Gasnetz ist aufgrund des Substitutionswettbewerbs sowie des Rückzugs aus dem traditionellen Wärmemarkt höheren Risiken ausgesetzt als das Stromnetz. Deshalb beurteilt der Stadtrat beim Gas eine höhere WACC-Verzinsung als beim Strom als wesensgerecht und hält am Zinssatz von 5,15 Prozent fest. Eine Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes, wie sie von vielen Gemeinwesen erhoben wird, welche die Preisüberwachung jedoch grundsätzlich in Frage stellt, erachtet der Stadtrat als legitim, weshalb er diese unverändert belässt.
Die neuen Preise sind online unter www.sgsw.ch/gas neues Fenster einsehbar.
