Strom vom und fürs Gebäude
Ob Sie selbst Stromproduzent werden wollen, Ihr Dach für Photovoltaik vermieten möchten, Interesse an einem Zusammenschluss Eigenverbrauch haben oder eine Hausinstallationskontrolle benötigen, wir bieten Ihnen die passenden Dienstleistungen für Ihre Liegenschaft.
Photovoltaik – produzieren Sie Ihren eigenen Solarstrom
Die Sonne liefert zehntausendfach mehr Energie zur Erde, als die Menschheit verbraucht. In der Schweiz könnten laut einer Studie der internationalen Energieagentur IEA rund 35% des Strombedarfs durch Solarzellen gedeckt werden.
Möchten Sie selber umweltverträglich Strom produzieren? Die Stadt St.Gallen fördert die Nutzung erneuerbarer Energien. Für eine Solarstromanlage erhalten Sie finanzielle Unterstützung. Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Unser Angebot im Überblick
Wie gut eignet sich Ihr Dach für Photovoltaik?
Finden Sie es hier heraus, indem Sie Ihre Adresse eingeben und in der Karte «Eignung Photovoltaik» anwählen.
Wir mieten Ihr Dach – Energiedienstleistung Photovoltaik
Sie besitzen ein Dach, das sich für Photovoltaik eignen würde, möchten aber nicht selbst in eine Anlage investieren? Wir helfen Ihnen, das Potential Ihres Daches zu nutzen und bieten Ihnen dazu zwei Möglichkeiten.
Solarstrom vom eigenen Dach beziehen
Wir erstellen und betreiben für Sie eine Photovoltaikanlage und Sie können den Strom oder einen Teil davon selbst beziehen. Das Einzige, was Sie dafür tun müssen: Uns Ihr Dach zur Verfügung stellen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Sie tragen keine Investitions- und Unterhaltskosten
- Planung und Bau sowie Betrieb und Unterhalt der Anlage übernehmen wir
- Sie erhalten günstigen Solarstrom vom eigenen Dach (25 Jahre Energiepreis-Stabilität)
- Sie beziehen ökologischen, lokal produzierten Strom und verbessern so nicht nur Ihren persönlichen Strom-Mix, sondern leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft der Stadt St.Gallen
Vermieten Sie Ihr Dach
Ihr Dach eignet sich zwar für eine Anlage, Sie benötigen aber keinen Solarstrom? Dann können Sie uns auch einfach Ihre Dachfläche vermieten. Wir planen, erstellen und betreiben die Photovoltaikanlage. Und der produzierte Solarstrom wird in das Verteilnetz der Stadt St.Gallen eingespeist.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Sie erhalten für Ihr Dach Einnahmen - entweder durch eine jährliche Miete oder einen einmaligen Beitrag
- Sie profitieren von einer positiven ökologischen Aussenwirkung
- Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft der Stadt St.Gallen
Strom aus der eigenen Anlage nutzen – Zusammenschluss Eigenverbrauch und Eigenverbrauchsgemeinschaft
Die Sonne scheint kostenlos. Das macht die Investition in eine Photovoltaik-Anlage lohnenswert. Steigern Sie die Rentabilität Ihrer Anlage zusätzlich, indem Sie den selbstproduzierten Strom dort verbrauchen, wo er erzeugt wird.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bieten klare Vorteile: Einerseits können Betreibende einer Photovoltaik-Anlage den selbst produzierten Solarstrom zu besseren Konditionen weiterverkaufen und damit zusätzliche finanzielle Erträge generieren. Anderseits profitiert Ihre Mieterschaft von lokal produziertem Solarstrom zu günstigeren Preisen.
Mit den St.Galler Stadtwerken als Partner profitiert Ihr ZEV/EVG von unserer grossen Erfahrung. Pro Jahr verarbeiten wir die Messdaten von über 70‘000 Zählern, welche die Grundlage für rund 360‘000 Rechnungen darstellen.
Haben Sie Interesse an unseren Dienstleistungen zum ZEV/EVG? Oder haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.
ZEV/EVG – Ihre Vorteile auf einen Blick
Stromanschluss für Ihr Gebäude
Ihre Liegenschaft ist noch nicht an das Stromnetz der Stadt St.Gallen angeschlossen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt
Hausinstallationskontrolle
Ob eine Hausinstallation den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht, wird stichprobenartig kontrolliert. Für die periodische Überprüfung bestehender elektrischer Installationen werden Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Gemäss der Niederspannungsinstallationsvorschrift (NIV) werden je nach Nutzung der Räume verschiedene Kontrollperioden unterschieden:
- Alle Jahre: Tankanlagen, klassifizierte Bauten und Anlagen, Bergwerke, medizinisch genutzte Räume, Baustellen und Märkte, pyrotechnische Räume
- Alle 3 Jahre: Tankstellen
- Alle 5 Jahre: Industrie und Grossgewerbe, Betriebsräume, korrosive Räume, Labor und Prüffelder und Autoreparaturwerkstätten, Messehallen, Kinos, Theater, Alters- und Kinderheime, Schulen, Kindergärten, Warenhäuser, Baumärkte ab 1'200 m2, Restaurants und Hotels, Hallen- und Freibäder
- Alle 5 Jahre: Zählerstromkreise nach Nullung Sch III (Installationen ohne Schutzleiter)
- Alle 10 Jahre: Büros, Banken und Versicherungen, Lagerräume, gewerblich genutzte Räume, Werkstätten, Läden, Kioske, Bars, Kleinrestaurants, Museen, Kirchen, landwirtschaftlich genutzte Ställe und Scheunen
- Alle 20 Jahre: Wohnbauten (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
Bei Handänderungen von Objekten mit 10- oder 20-jährigen Kontrollperioden ist eine neue Kontrolle fällig, sofern die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt.
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Installationsbewilligung für Neuinstallationen und Änderungen
Neuinstallationen und Änderungen an elektrischen Installationen sind gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) der Netzbetreiberin zu melden.
Die St.Galler Stadtwerke bewilligen Elektroinstallationen auf Basis der eingereichten Formulare.